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Der Durchbruch: 28. Oktober 2002DGS begrüßt Neuregelungbei der Methadon-Behandlung von HeroinkrankenDGS-Pressemitteilung vom 20.10.02Laut Mitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung (und zugleich neuen Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit), Marion Caspers-Merk, vom 28.10.02 hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen nach langen Auseinandersetzungen nun einstimmig neue "Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden bei der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger (BUB-Richtlinien)" beschlossen. Damit wird die Finanzierung der Methadon-gestützten Behandlung Heroinabhängiger durch die Krankenkassen neu geregelt.Die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin, die sich seit langem - gemeinsam mit der Drogenbeauftragten - für eine Modernisierung dieser Richtlinien einsetzt, begrüßt diese Entscheidung. Damit wird endlich dem Ziel der Überlebenshilfe und Schadensminderung ("harm reduction") zum Wohle der Kranken und damit letztlich auch zur Entlastung der Sozialversicherungssysteme Vorrang eingeräumt.Die Neuregelung bedeutet:
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