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Mehr oder weniger Schaden für Suchtkranke und Gesellschaft -
was wollen die Verantwortlichen denn nun wirklich?

Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin e.V. (DGS) - 4/02
Während die Bundesärztekammer endlich neue Richtlinien zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger vorgelegt und der Schadenminderung einen großen Stellenwert zugesprochen hat, sind die meisten Landesärztekammern dabei, das mühsam aufgebaute System der ärztlichen Behandlung für Heroinabhängige ernsthaft zu gefährden.
Einerseits:
Die früheren Vorschriften zur Vergabe von z.B. Methadon ("AUB-Richtlinien") waren beschränkt auf Patienten mit bereits vorhandenen schweren Folgen des Heroinkonsums und zu einseitig von der Abstinenztheorie geprägt. Nunmehr soll - vernüftigerweise - der suchtmedizinisch qualifizierte Arzt entscheiden, welche Therapieform je nach der individuellen Lage zu wählen ist. Die deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) begrüßte in einer Pressemitteilung, dass die Bundesärztekammer nun der langjährigen Forderung nachkommt, helfen zu können, bevor oft lebensbedrohliche medizinische Komplikationen eintreten.
Wirklichkeit werden diese Richtlinien allerdings erst, wenn auch der "Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen" eine entsprechende Änderung seiner AUB-Richtlinien beschließt und damit die Leistungspflicht der Krankenkassen garantiert. Die Beratungen in diesem Gremium dauern zur Zeit an.
Andererseits:
Zugleich aber droht Gefahr für die Kranken und (wegen der mit Folgeschäden verbundenen immensen Kosten) für Sozialversicherungssysteme und Steuerzahler.
Bisher gab es die "Fachkunde Suchtmedizin" für Ärzte, die Substitution durchführen. Ab dem 1. Juli 2002 schreiben die Landesärztekammern für alle suchtmedizinisch tätigen Mediziner eine Qualifikation namens "suchtmedizinische Grundversorgung" vor. Damit soll neben der ambulanten Behandlung der Abhängigkeit von illegalen Drogen auch eine bessere Versorgung von Alkoholkranken gefördert werden. Eine einheitliche suchttherapeutische Qualifizierung für die künftige ambulante Versorgung ist zwar prinzipiell begrüßenswert. Ihre Durchsetzung in der aktuell geplanten Form ohne Rücksicht auf gewachsene Versorgungsstrukturen ist jedoch absolut kontraproduktiv, beklagt die DGS. Denn dies bürdet jenen Ärzte, die Heroinabhängige schon heute qualifiziert behandeln, eine nicht tragbare zusätzliche Belastung auf. Der Zwang zum Ausstieg für die Ärzte aus dieser Versorgungsform und Versorgungsengpässe für die Patienten werden die Folge sein.
Eine Ausweitung auf andere Teile der ambulanten Suchtmedizin können viele substituierenden Ärzte gar nicht leisten. Sie sollen jetzt aber gezwungen werden, eine zusätzliche Ausbildung mit hohen Kosten und hohem Zeitaufwand auf sich zu nehmen, um weiterhin das zu tun, wofür sie doch schon qualifiziert sind - nämlich zur Zeit 40.000 Patienten behandeln. Jede der 17 bundesrepublikanischen Ärztekammern hat im übrigen andere Übergangsbestimmungen für diese Ärztegruppe geschaffen.
Die alltägliche Arbeit mit Abhängigen ist zeitaufwendig und verlangt großen persönlichen Einsatz des Arztes. Die Budgetierung der Ressourcen im ambulanten Bereich hat inzwischen zu einer skandalösen Unterbezahlung dieser therapeutischen Arbeit geführt. Der verordnete Zwang zu weiteren finanziellen und zeitlichen Investitionen wird für viele substituierende Ärzte ihre Entscheidung zum Ausstieg aus der ambulanten Suchttherapie fördern.
Ab Juli werden in manchen Großstädten viele Patienten neue Ärzte suchen müssen. In den ländlichen Regionen der alten Bundesländer werden viele substituierende Ärzte die Behandlung zwangsweise beenden müssen. Patienten müssen dann wieder bis zu 70 Kilometer täglich zum substituierenden Arzt fahren. Völlig verheerend wird der Zusammenbruch der Substitutionsversorgung in den neuen Bundesländern werden.
Ohne eine rasche Reaktion von Kammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und Gesundheitspolitik auf diese Situation entwickelt sich die längst überfällige Qualitätssicherung in der ambulanten Suchttherapie zum Bumerang: Ein gut qualifizierter Teil der Suchttherapie wird auf längere Zeit zerschlagen.
Für den Vorstand der DGS
Dr. Jörg Gölz, Prof. Dr. Michael Krausz, Dr. Klaus Behrend
Ansprechpartner:
Dr. Jörg Gölz
Vorsitzender der DGS
Kaiserdamm 24, 14057 Berlin
> Mail an Dr. Gölz
Pressekontakt:
MWM-Vermittlung
Kirchweg 3 B, 14129 Berlin
Tel.: (030) 803 96 86
> mwm@mwm-vermittlung.de
Eine ausführliche Fassung dieses Textes findet sich unter:
> www.dgsuchtmedizin.de/aktuelles/aktuell.26/index.html

 

 

 

 
 
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