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      Als 
      Team, das beide Seiten des Schreibtisches kennt – die des (Fach-)Journalismus 
      und die der Pressearbeit – freuen wir uns, Kolleginnen und Kollegen 
      bei Kongressen begrüßen und betreuen zu dürfen. Wir bemühen 
      uns, Ihnen den Aufenthalt angenehm zu machen und vor allem, Sie mit bestmöglichen 
      Arbeitsbedingungen und Informationen zu versorgen. 
       Aus langjähriger Erfahrung müssen wir jedoch darauf achten, 
        dass die Pressestelle für berichtende Journalistinnen und Journalisten 
        da ist – und zwar ausschließlich. 
        Viele Kolleginnen und Kollegen kennen es und haben sich schon darüber 
        beschwert, wenn Berufsfremde die Ressourcen von Pressestellen missbrauchen 
        und die journalistische Arbeit stören – vom kostenlos Brötchen 
        essenden Luftikus über den Kongressgebühren sparenden Professor 
        und Werbe- und Marketing-Leuten bis hin zu Verkündern merkwürdigster 
        Weltanschauungen. 
        Leider mussten wir – wie andere Pressestellen auch – zudem 
        feststellen, dass nicht jeder offizielle oder offiziell aussehende Presseausweis 
        auch bedeutet, dass der Inhaber wirklich Berichterstatter ist. 
       
      Wir sind daher seit längerer Zeit zu klaren und 
        strengen Regeln übergegangen. 
        Damit stehen wir nicht alleine. In vielen anderen Ländern ist es 
        längst üblich, dass nicht jede(r), der sich Journalist(in) nennt, 
        automatisch eine Presse-Akkreditierung erhält. Nachstehend also die 
        Bedingungen, die auf unseren seit Jahren geltenden sowie auf vergleichbare 
        Regeln in- und ausländischer Kongressveranstalter beruhen. 
        Um Missverständnisse zu vermeiden: Wir kontrollieren selbstverständlich 
        weder ob noch was Sie schreiben. 
       
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      1. Selbstverständlich ist der Zugang zu einem von uns betreuten 
        Kongress für Journalistinnen und Journalisten kostenlos. Das gilt 
        für alle Vorträge, Podien, Seminare etc., soweit in den Kongressprogrammen 
        nichts besonderes vermerkt ist. 
      2. In der Regel bieten wir einen Journalisten-Arbeitsraum mit moderner 
        technischer Ausstattung und kleiner Bewirtung. Alle uns verfügbaren 
        Unterlagen für Journalisten legen wir ebenfalls dort aus. Pressekonferenzen 
        finden je nach Kongress von einmal bis täglich statt. 
        Die Presse-Zutrittskarten und jegliche uns mögliche Hilfe erhalten 
        Sie im Pressebüro. 
        Das Pressbüro von MWM-Vermittlung am Veranstaltungsort ist in der 
        Regel während der Kongresszeiten geöffnet. 
      3. Kostenlose Teilnahme für Journalisten bei Vorlage des Presseausweises 
        UND eines Nachweises der Redaktion(en).Vertreter von PR-Agenturen, Marketing- 
        oder Anzeigen-Abteilungen etc. gelten z.B. NICHT als Journalisten. 
        In jedem Fall gilt die Entscheidung des Pressesprechers. – 
        Details siehe Punkt 4. 
        Zur reibungslosen Abwicklung bitte möglichst vorher an MWM-Vermittlung 
        wenden (Adresse s.u.). Akkreditierungsausweis und Unterlagen für 
        Journalisten werden jedoch erst am Kongressort ausgegeben. 
      4. Wie gesagt reicht leider (s.o.) auch ein offizieller 
        Presseausweis allein nicht aus. Wenn Sie MWM-Vermittlung nicht als Journalist 
        persönlich bekannt sind, bitten wir daher vorher oder beim Kongress: 
        a) (auch freie) Journalisten um die einigermaßen aktuelle 
        Bestätigung einer der Redaktionen, für die Sie (prinzipiell) 
        arbeiten. 
        ! Redaktionsaufträge für den jeweiligen Kongress verlangen 
        wir nicht – es sei denn, Sie haben Ihrerseits nichts dagegen, 
        diese als Ersatz für eine eigens auszustellende Redaktionsbestätigung 
        vorzulegen. 
        ! Es genügt auch Ihre Name im Impressum, wenn daraus hervorgeht, 
        dass Sie redaktionell arbeiten. 
        ! Hinweise im Internet auf journalistische Arbeiten können die Unterlagen 
        u.U. auch ersetzen. 
        ! Um Ihnen nicht jedes mal neue Arbeit zu machen, können Sie 
        – wenn Sie mögen – auch die Unterlagen einreichen, die 
        Sie aktuell zur Erlangung eines offiziellen Presseausweises (s.u.) vorgelegt 
        haben.  
        b) um die Vorlage eines gültigen Presseausweises, ausgestellt 
        von: 
          - dem Deutschen Journalisten Verband (DJV) 
          - ver.di/IG Medien/dju 
          - Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger 
        Normalerweise auch anerkannt werden: 
        - Internationaler Presseausweis (nur der IFJ/IFS/FIJ, Brüssel) 
        - Ausweis der Bundespressekonferenz 
        - Hausausweise von ARD und ZDF, auf denen "Redakteur" als Berufsbezeichnung 
        vermerkt ist. 
        Alle anderen Unterlagen, die Sie als Berichterstatter(in) ausweisen sollen, 
        müssen vom Pressesprecher anerkannt werden. Wir behalten uns vor, 
        Presseausweise von Organisationen nicht zu aktzeptieren, die sich 
        nach dem Beschluss der Innenminsterkonferenz (Aufgabe der offiziellen 
        Anerkennung und somit des Nachweises der Hauptberuflichkeit) dazu berechtigt 
        fühlen, u.a., weil für sie die Ausstellung von Presseausweisen 
        lediglich ein Geschäftsmodell darstellt. Im wesentlichen bleibt es 
        also bei der Anerkennung nur der von den o.a. Organisationen Presseausweise. 
      5. Von vornherein keinen Zugang und KEINE Presseakkreditierung 
        erhalten: 
        - Personen mit abgelaufenem Presseausweis, Inhaber von "Presseausweisen" 
        von Organisationen, die nicht anerkannt sind, Personen, die nur einen 
        Hausausweis vorzuweisen haben (Ausnahmen: s.o.), dt. Bürger mit Wohnsitz 
        in Deutschland, die irgend einen ausländischen Presseausweis vorlegen 
        etc. 
        - Begleitpersonen, die den Journalisten/die Journalistin "bei der 
        Arbeit unterstützen" sollen 
        - Mitarbeiter von Internet-Redaktionen, die keinen Nachweis journalistischer 
        Tätigkeit und keinen anerkannten  Presseausweis vorweisen; Blogger 
        (soweit sie nicht nachweislich Journalisten sind) 
        - Personen, die lediglich die Sendemöglichkeiten eines Offenen Kanals 
        nutzen 
        - alle, die – auch in Verlagen etc. – nicht redaktionell oder 
        berichtend arbeiten, also auch Marketing- oder Anzeigenleiter sowie Mitarbeiter 
        von Unternehmen, PR-Agenturen etc. 
      ********** 
      Zum Schluss noch eine Bitte: Wir freuen uns immer sehr über die 
        Zusendung von Belegexemplaren oder die Nennung von Sendedaten bzw. links. 
        Das hilft uns u.a., Ihnen auch künftig zur Verfügung zu stehen. 
         
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      For english speaking journalists: 
        We would like to draw your attention to the accreditation conditions:
      Journalists can participate without paying fees only upon presentation 
        of a press card AND confirmation from an editorial board. 
        Representatives of PR agencies, companies, marketing or advertising departments, 
        etc. will NOT be considered journalists. The decision of the Press Office 
        is final on all press registration applications. 
        To ensure smooth processing, please contact MWM-Vermittlung before the 
        conference if at all possible. 
        Participant ID for representatives of the media will be issued during 
        the congress. 
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