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PK: Behinderte im Dschungel der Zuständigkeiten
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Das Schicksal der ARD-Moderatorin Monika Lierhaus hat zu Recht große
Aufmerksamkeit erlangt. Sie hatte ein lebensbedrohliches Aneurysma, eine
Ausstülpung eines Blutgefäßes im Gehirn. In der Folge
des Hirnschadens erlitt sie eine langwierige Behinderung und hat sich
mühsam wieder "zurück ins Leben gekämpft".
Ein anderer in der Öffentlichkeit bekannter Fall ist der Sturz des
Kandidaten Samuel Koch bei "Wetten das?". Auch er erlitt eine
neurologische Behinderung, und es ist bis heute nicht klar, ob er lebenslang
gelähmt sein wird oder nicht.
Die Mehrzahl der Menschen mit erworbenem Hirnschaden hingegen genießt
nicht so viel Aufmerksamkeit und Unterstützung. Gemeint sind Schädelhirnverletzungen,
die in Deutschland jedes Jahr bei 270.000 Menschen durch einen Unfall
eintreten – rund die Hälfte im Alter unter 25 Jahren. Bei ihrer
Versorgung gibt es eine Kluft zwischen dem, was individuell notwendig
ist und den Angeboten des Sozialsysstems.Ursachen sind unter anderem Unfälle
im Straßenverkehr, im Haushalt oder bei Spiel und Sport. Alle zwei
Minuten erleidet ein Mensch in Deutschland ein solches Trauma. Diese Menschen
und auch ihre Angehörigen sind oft lebenslang auf Hilfe angewiesen.
Eigentlich sind die entsprechenden Sozialgesetze in Deutschland ordentlich.
Es hapert jedoch an der Umsetzung. Ansprüche von Behinderten, auch
solchen mit Schäden am Zentralen Nervensystem (ZNS), werden nach
dem neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) geregelt. Dies ist jedoch
kein "Leistungsgesetz". Das heißt zum einen, dass nicht
in jedem Fall gezahlt wird – folglich werden viele Betroffene in
die Armutsfalle getrieben. Zum anderen gibt es ein Wirrwarr
an Zuständigkeiten, und das für Menschen, deren Möglichkeiten,
ihre Rechte einzufordern, ohnehin beeinträchtigt sind. Viele der
durchaus vorhandenen Angebote werden somit nicht wahrgenommen.Zu allem
Überfluss bringt diese Regelung nicht einmal gesamtwirtschaftliche
Vorteile: Durch den Mangel an Koordination geben die verschiedenen Institutionen
wie Krankenkassen, Unfall- oder Rentenversicherungen und Träger der
Sozial- oder Jugendhilfe sehr viel Geld an falschen Stellen aus.
Für die Behandlung, die Rehabilitation sowie den Ausgleich krankheitsbedingter
Nachteile von Menschen mit ZNS-Schäden müssen alle Beteiligten
an einem Strang ziehen. Deshalb veranstaltet die "Arbeitsgemeinschaft
Teilhabe" am 10. und 11. März 2011 ihren 5. Nachsorgekongress.
Er richtet sich sowohl an die Politik als auch an Betroffene und ihre
Angehörigen sowie an Kostenträger und Vertreter der Heil- und
Hilfsberufe. Schirmherr des Kongresses ist Hubert Hüppe, Beauftragter
der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Die Arbeitsgemeinschaft*
(s.u. )wird von sieben Verbänden getragen. Die Schirmherrschaft für
die AG hat die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung übernommen.
Bei der Pressekonferenz standen Rede und Antwort:
° Stefan LENGER, Schädelhirnverletzter in Begleitung von
° Sabine UNVERHAU, Neuropsychologin, (
Statement (PDF) / Langfassung
(.doc)
° Dr. Dr. Paul REUTHER, Facharzt, NeuroTherapie Rhein-Ahr (
Statement hier (PDF)
° Dr. Johannes VÖCKING, ZNS – Hannelore Kohl Stiftung (
Statement (PDF)/ Präsentation
(.ppt)
Ferner stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung: Die Mutter von
Herrn Lenger, Achim EBERT (Sprecher der AG Teilhabe) sowie Dr. Hartwig
KULKE (Gesellschaft für Neuropsychologie, GNP).
(
Fakten/Hintergrund hier (PDF)
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